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HONORARE 

Wir treffen mit unseren Klienten eine Honorarvereinbarung. Das Honorar orientiert sich am Streit- und Interessenwert, der Komplexität der Problem- und Fragestellung und an erforderlichen Zusatzkenntnissen (Fremdsprachen etc.).

HONORARANSÄTZE: 

Ordentlicher Ansatz (pro Stunde)

CHF  250.00 - 350.00 

Pauschale, Kostendach und Interessenwertzuschlag                       

nach Vereinbarung

Notariatsgebühren                                

gemäss kantonalen Notariatstarifen

Die Honoraransätze verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und Barauslagen. Abweichungen nach unten und oben können individuell vereinbart werden. 

 

Wir verlangen entsprechend den Standesregeln einen Kostenvorschuss, für Erstgespräche allenfalls eine Barzahlung.  Die Leistungen werden fortlaufend erfasst, so dass wir jederzeit transparent über unsere Aufwendungen Auskunft geben können. 

Wir arbeiten mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege.

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